Wir starten mit einem spannenden ersten Vortrag über
Zivilklauseln an Hochschulen. In dem Vortrag wird die Frage der internen und
externen Verantwortung von Wissenschaft diskutiert. Neben der
Verantwortungsfähigkeit von Hochschulen wird auch auf das Konzept von
Zivilklauseln, ihre Prämissen, Reichweite und mögliche Konfliktpunkte
eingegangen. Im Anschluss an den Vortrag wird es Gelegenheit geben, Dr. Thomas
Nielebock Fragen zu stellen und mit dem Redner und der Gruppe zu diskutieren.
Dr. Thomas Nielebock ist als Lehrer, Forscher und Akademischer Oberrat am
Institut für Politikwissenschaft der Universität Tübingen in der Abteilung
“Internationale Beziehungen/Friedens- und Konfliktforschung” tätig.
Zugang: https://ovgu.zoom.us/j/64666825761
Meeting-ID: 646 6682 5761
Kenncode: Zivil
Hintergrund: Zivilklauseln berufen sich auf das Grundgesetz und erinnern an die
Verpflichtung von Forschung und Lehre zum Frieden. In Reflexion des zweiten
Weltkriegs wurden 1945 die ersten Zivilklauseln in die Hochschulgesetze von
potenziell militärisch relevanten Forschungseinrichtung aufgenommen. Seit 2009
wird die Zivilklauselbewegung von aktiven Studierenden getragen, um auf
Probleme wie der Drittmittelfinanzierung von Hochschulen, Entscheidungsmacht
über Forschung und ihrer Intransparenz aufmerksam zu machen und an die Aufgaben
der Forschung und Lehre zur demokratischen, kritischen und verantwortungsvollen
Gesellschaftsbildung zu erinnern. Entsprechend der momentanen Ausweitung
militärischer Forschung an staatlichen Hochschulen und Universitäten wächst
auch die Zivilklauselbewegung und ihre Idee nach einer rechtlichen zivilen
Selbstverpflichtung und der verantwortungsbewussten Reflexion des eigenen
wissenschaftlichen Wirkens.
Auch Sachsen-Anhalt hat sich mit der Verantwortung
von Forschungsergebnissen auseinandergesetzt und im Mai 2020 eine so genannte
„Friedensklausel“ in ihr Hochschulgesetz aufgenommen. In dieser steht unter
anderem, dass „[…]Hochschulen ihren Beitrag zu einer nachhaltigen, friedlichen
und demokratischen Welt […]“ leisten. Dies erweitert die Idee der Zivilklausel
und bildet einen übergeordneten Rahmen den globalen Frieden in Zukunft zu
wahren. Die zusätzliche Friedensklausel ist ein wichtiger Schritt doch nur
gemeinsam mit einer Zivilklausel wirkungsvoll, denn diese grenzt den
Interpretationsfreiraum der Friedensklausel ein und verpflichtet Hochschulen
und Universitäten allein für zivile Zwecke zu forschen. Leider sind die
Hochschulen und Universitäten in Sachsen-Anhalt diesen bedeutsamen Schritt noch
nicht gegangen.